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Pressemappe

16.08.2019
Pressemappe

Schwarzbuch Neue Mobilität, 2. aktualisierte und überarbeitete Auflage

Taxizentralen - Daten und Fakten über Services, Markt und wirtschaftliche Bedeutung

Die 24/7-Servicedienstleister an 365 Tagen im Jahr

Die rund 700 Taxizentralen in Deutschland sind das Bindeglied zwischen dem Fahrgast und dem Fahrer auf der Straße. Sie sind Ansprechpartner bei allen Fragen der Fahrgäste und Servicedienstleister für die Unternehmer. Taxizentralen übernehmen neben der Vermittlung von Taxifahrten eine Vielzahl von Service-Aufgaben.

Dies zum Beispiel stellen die Taxizentralen sicher:

Mehrsprachiges Callcenter-Personal

Rund um die Uhr kürzeste Telefon-Wartezeiten durch intelligente TK-Lösungen.

Alternative Bestellmöglichkeiten wie Autobooking per Knopfdruck, Online-Bestellung, Taxi Deutschland Bestell-App, Facebook Taxi Messenger, WhatsApp-Taxi für Smartphones

GPS/GPRS-gestützte Auftragsvermittlung

Organisation von Personen-/ Sachtransporten, Flughafentransfers, Einkaufsfahrten, Schülerfahrten, Krankenfahrten, Event-Shuttlediensten, eiligen Medikamenten-/ Bluttransporten, KFZ-Überführungen, Fahrzeuglotsen u.v.m.

  • Schienenersatzverkehr, beispielsweise für die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) und die Deutsche Bahn
  • Chipkartenfahrten für Menschen mit Behinderungen im Auftrag des Beförderungsdienstes der Stadt, beispielsweise in Frankfurt
  • Hauseigene Gutscheine, Voucher und umweltfreundliche Kundenkarten
  • Akzeptanz aller gängigen Kredit- und EC-Karten (Maestro), auch kontaktlos
  • Paypal-Zahlung via App Taxi Deutschland
  • Rechnungsfahrten nach Vereinbarung: elektronische Buchung und transparente Rechnungsstellung, auf Wunsch mit Start-/Zieladresse und Kostenstelle


Umweltfreundliches Flottenmanagement

Die Taxivermittlung ist moderner und umweltfreundlicher, als vielen bekannt ist. Die Digitalisierung ist im Taxi seit der Jahrtausendwende Standard. Machine-to-Machine-Vermittlung löst Fahraufträge digital aus, auf Basis von GPS im Taxi minimiert die Software Wartezeiten und Anfahrtswege. Leerfahrten und Standzeiten sind logischerweise die Ausnahme, Hauptlastpunkte stets bestens bedient. In Frankfurt wartet ein Fahrgast im Normalfall nur 3-5 Minuten auf ein Taxi.

Umweltschonend sind nicht Gelegenheitsfahrer in Privatfahrzeugen, sondern Profi-Fahrzeuge im 24/7-Betrieb. Taxiflotten in Deutschland sind nur 3-4 Jahre alt. Während Lobbyisten Mietwagen ohne Rückkehrpflicht fordern – eine Pflicht, die verhindert, dass herumkurvende Mietwagen die Innenstädte verschmutzen – fährt in Wiesbaden bereits eine komplette Taxiflotte aus effizienten Hybridfahrzeugen.

Marktdaten

  • Taxizentralen in Deutschland: rund 700 mit Tausenden Mitarbeitern
  • Taxifahrer in Deutschland: rund 255.000
  • Taxiunternehmer in Deutschland: rund 21.000 Kleinunternehmer, von denen die allermeisten nur ein Fahrzeug besitzen
  • Höchste Taxidichte in Deutschland:
 Hamburg, Bremen und Berlin
 (< 1.000 Einwohner pro Taxi)
  • Niedrigste Taxidichte in Deutschland:
 Thüringen
 (> 3.000 Einwohner pro Taxi)
  • Steuerabgaben und (Sozial-) Versicherungsaufkommen 2015: ca. 1,9 Milliarden Euro

Das Taxigewerbe zahlt seine Steuern und (Sozial-) Versicherungen im Inland. 20 Millionen werden als Gewerbesteuer, 104 Millionen als Einkommenssteuer, knapp über 200 Millionen als Lohnsteuer und 474 Millionen Euro als Umsatzsteuer abgeführt. Auch der Rentenversicherungsträger profitiert von der Wirtschaftskraft des Taxigewerbes: Mehr als eine halbe Milliarde Euro entrichten die Taxiunternehmen als Sozialversicherungsbeiträge.

Voraussetzungen P-Scheinprüfung und das PBefG für Taxifahrten

Alle P-Schein-Voraussetzungen sowie die wichtigen Elemente im PBefG für Taxifahrer, Taxiunternehmer und Taxi-Fahrgäste auf einen Blick.

Sicherheit kostet Geld. Wer in ein fremdes Auto einsteigt, vertraut Leben und Gesundheit dem Fahrer an. Kein Fahrgast kann Fahrer, Unternehmen und Fahrzeug vorher durchchecken. Darum lässt der Gesetzgeber dieses Geschäftsmodell bewusst nur nach definierten Standards zu. Ob die Beförderung online zustande kommt, ist dafür unerheblich. Wir erläutern hier die Hintergründe.

Kein P-Schein ohne Gesundheitsprüfung

Nicht jeder Führerscheinbesitzer ist geeignet, berufsmäßig Fahrgäste zu befördern. Führerscheinbesitzer müssen beispielsweise nicht regelmäßig zum Seh- oder Eignungstest. Fahrer mit P-Schein weisen ihre Eignung mit einer Gesundheitsprüfung durch Fachärzte nach. Für den P-Schein prüft die Behörde durch die fachärztliche Gesundheitsuntersuchung, dass ein Fahrer keinen Herzinfarkt oder Schlaganfall hatte, weder Alkoholiker noch Epileptiker ist. Die Prüfung dient dem Verbraucherschutz. Ins Taxi setzen Sie schließlich Ihr Kind, wenn Sie es nicht selbst fahren können.

Kein P-Schein ohne behördliches Führungszeugnis

Das für den P-Schein erforderliche behördliche Führungszeugnis geht über ein privates Führungszeugnis (wie man es selbst bei den Behörden anfordern kann) deutlich hinaus. Ein privates – kein behördliches – Führungszeugnis führt Gewaltdelikte oder Sexualstraftaten, kleinere Geldstrafen und andere Strafen unter 90 Tagessätze nicht auf. Würde die Prüfung eines Fahrers lediglich auf Basis eines privaten Führungszeugnisses erfolgen, wäre die Eignung des Fahrers und somit die Sicherheit der Fahrgäste nicht vollständig gewährleistet.

Die Ortskundeprüfung

Uber fordert immer wieder die Abschaffung der Ortskundeprüfung mit der Begründung, dass diese durch Navigationssysteme überflüssig wird. Dabei kennen viele Fahrgäste oft nicht die korrekte Adresse. Für Transportwünsche wie „bringen Sie mich schnell ins nächste Krankenhaus“, „zur äthiopischen Botschaft“ oder zum „Frankfurter Hof“ sind Ortskenntnisse erforderlich. In Berlin gibt es doppelt und dreifach vergebene Straßennamen: Ein Navi trifft keine Auswahl. Räumliche Kenntnisse der Stadt – wie man über Hauptverbindungswege von einem Stadtteil in den anderen kommt oder eine Routenplanung aus Kenntnis heraus – kann kein Navi leisten. Zumal ein Navigationssystem ausfallen kann. Wer die Ortskundeprüfung abschaffen will, will Nichtwissen zum Standard erheben, um seine Fahrerbasis zu verbreitern. Die Prüfung ist in der Regel in wenigen Wochen erledigt. Die Ausbildung zum Taxifahrer ist damit keineswegs zu hart. Sie ist viel schneller erworben, als die meisten Ausbildungen in Deutschland.

Fahrzeugprüfung

Das PBefG fordert zur Sicherheit von Fahrer und Fahrgast eine jährliche HU-Fahrzeugkontrolle (Hauptuntersuchung). Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung müssen also jährlich zum TÜV und immer dem aktuellen hohen Sicherheitsstandard entsprechen. Nur so erhalten sie eine Konzession.

Versicherung

In Deutschland gilt im automobilen Verkehr eine Versicherungspflicht, die dem Schutz des Geschädigten dient: Wer von einem anderen Verkehrsteilnehmer geschädigt wird, hat einen Direktanspruch und kann sich direkt an die Versicherung des Fahrzeughalters wenden. Bei gewerblicher Personenbeförderung gilt ein besonderer Tarif, der das höhere Risiko deckt. Darum ist die von Taxiunternehmen bereitgestellte Versicherung umfangreicher und bis zu achtmal teurer als eine, die private Fahrer abschließen. Privatfahrern, die für einen App-Anbieter fahren, droht die fristlose Kündigung ihrer Kfz-Haftpflicht, denn die geänderte Nutzungsart stellt für den Versicherer eine Gefahrenerhöhung dar.

Fahren ohne P-Schein? Hohe Ordnungs- und Strafgelder

Wer ohne P-Schein Fahrgäste in nicht genehmigten Fahrzeugen befördert, riskiert viel. Er erhält einen Punkt in Flensburg, ihm drohen Versicherungsprobleme und Wettbewerbsverfahren mit Taxifahrern.

Außerdem drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld sowie ein Bußgeld, das bis zu 20.000 Euro je Fahrt betragen kann. An diesen sehr hohen Buß- und Ordnungsgeldern lässt sich ablesen, dass der Gesetzgeber die Bevölkerung vor illegalen Fahrdiensten schützen will. Aus gutem Grund, denn wer in ein Auto steigt, vertraut dem Fahrer Leib und Leben an. Die Fahrt muss sicher sein – auch wenn sie nur zehn Minuten dauert.

Gut zu wissen: Bußgeldbescheide über 200 Euro werden im Gewerbezentralregister erfasst. Will man sich später einmal selbständig machen, drohen weitere Probleme. Riskant ist das Fahren ohne P-Schein natürlich auch wegen eines möglichen Führerscheinentzugs. Wegen all dieser Gründe hat die Stiftung Warentest darum von solchen Fahrten abgeraten.

Warum das PBefG Taxikonzessionen vorschreibt

Der Taxiservice ist per Definition Teil des ÖPNV und im Interesse der Öffentlichkeit stark reguliert. Mit einer Konzession erhalten Fahrer die Erlaubnis, einen Taxiservice anzubieten, sowie die Pflicht, diesen 24/7 zur Verfügung zu stellen. Behördlich festgesetzte Preise schützen Fahrgäste vor Wucher. Taxifahrer erwirtschaften sich ein Einkommen, welches bekanntermaßen nur knapp am Mindestlohn liegt. Die Gesellschaft hat sich gerade – zu Recht – auf diesen geeinigt. Taxifahrer mit Konzession unterliegen zudem einer Beförderungspflicht: Sie müssen jeden Fahrgast mitnehmen.

Tarifpflicht – der Sinn hinter festgesetzten Taxitarifen

Taxifahren hat der Gesetzgeber bewusst ohne Profit konzipiert. Dabei legen nicht Unternehmen, sondern Behörden einen Tarif fest: Rabatt und Preisaufschlag sind verboten. Solches Entkoppeln vom Markt finden manche altmodisch. Wie sieht es aber aus, wenn die Nachfrage den Preis bestimmt? Es war in New York City Silvester schon billiger, Helikopter zu fliegen, als mit Uber zu fahren. Bei Regen kann sich der Normalbürger in der Metropole keine Uber-Fahrt mehr leisten. Zudem sind ohne fixen Taxitarif umweltschädliche Flatrates möglich, die zu einer erheblichen Zunahme von Individualverkehr führen würden. Der Tarif sichert Verbrauchern die preiswerte Fahrt von A nach B – auch bei Regen oder zu Messezeiten.

Geht es auch ohne Konzessionen?

Es gibt in Deutschland nur drei Städte, in denen die Zahl der Taxis nicht durch eine Vergabe von Konzessionen gedeckelt ist: Berlin, Hamburg und Wiesbaden. In den Großstädten Berlin und Hamburg herrscht daher sehr starker Wettbewerb. Während in Essen ein Taxi 1.067 Einwohner versorgt und in Köln 860 Einwohner, sind es in Berlin nur 446 und in Hamburg 553 Einwohner je Taxi (Quelle: Strukturdaten auf bzp.org,). Der härtere Wettbewerb ermöglicht oft keinen auskömmlichen Verdienst. Fahrgäste erkennen das daran, dass die Fahrzeuge häufig älter und weniger gut gepflegt als im Bundesdurchschnitt. Die meisten eingesetzten Taxis und Mietwagen sind ca. zwei bis vier Jahre alt. Sie erfüllen damit die aktuellen Emissionsgrenzen.

Warum darf ich per Mitfahrgelegenheit Menschen befördern?

Bei einer Mitfahrgelegenheit bestimmt der anbietende Fahrer den Zeitpunkt und das Fahrtziel der Fahrt. Der Fahrgast passt sich dem an. Ein Beförderungsentgelt darf die Betriebskosten der Fahrt decken, aber nicht übersteigen. Wer mehr verlangt, handelt im Grunde nicht legal. Je nach Fahrzeugtyp können die Betriebskosten variieren (z. B. 0,15 – 0,35 Euro je Kilometer). Wer Personenbeförderung nicht „zum Eigenbedarf“, sondern mit Gewinnabsicht betreiben will, benötigt einen P-Schein.

Die Kosten hinter den Vorschriften des PBeFG

  • Anforderungen und Kosten für Taxi-/ Mietwagenunternehmer:
  • Das Fahrzeug muss angeschafft und versichert sein.
  • Das Fahrzeug benötigt eine jährlich zu erneuernde Zulassung als Mietwagen.

  • Bestandteile und Kosten für jeden Fahrer für den Personenbeförderungsschein:
  • Antragstellung bei der Behörde für P-Scheinprüfung/Ortskenntnisprüfung:
 ca. 40 Euro
  • Schulung für die Ortskenntnisprüfung:
 200 - 300 Euro
  • Prüfungsgebühr Ortskenntnisprüfung IHK: 57 Euro (in Frankfurt)
  • Ärztliches Attest: ca. 150 Euro
  • Behördliches Führungszeugnis: ca. 25 Euro
  • Insgesamt: ca. 525 Euro

  • Mietwagenkonzession beantragen bei der Straßenverkehrsbehörde: ca. 325 - 350 Euro
  • Sach- und Fachkundeprüfung ein Unternehmen führen zu können, bei der IHK: Prüfungsgebühr ca. 150 - 215 Euro (je Behörde unterschiedlich)
  • Behördliches Führungszeugnis: ca. 25 Euro
  • Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 25 Euro
  • Zwangsmitgliedschaft bei der IHK: Jahresbeitrag: ca. 100 - 150 Euro (abhängig vom Gewinn des Unternehmers)
  • Steuerberaterkosten ca. 1.200 Euro
  • Anschaffungskosten: 20.000 - 40.000 Euro (je nach Fahrzeugtyp)
  • Fahrzeugversicherung: ca. 4.000 – 6.000 Euro Jahresgebühr bei neuen Mietwagen-/Taxifahrern (später kommt ein Schadensfreiheitsrabatt hinzu)
  • TÜV inkl. BU-Kraft-Abnahme: 120 Euro (jährliche Kosten)
  • Eichkosten für Wegstreckenzähler im Mietwagen: 60 Euro (jährliche Kosten)

  • Gesamtkosten im ersten Jahr: ca. 8.605 Euro (ohne Anschaffungskosten f. Fahrzeug)

Pressemitteilungen:

25. Mai 2021Taxi Deutschland gegen Uber: Verbot von Uber in Deutschland erneut bestätigt. Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro pro Fahrt.

(Frankfurt, 25. Mai 2021) Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Freitag in der Berufung von Uber zum Urteil des Landgerichtes Frankfurt die Berufung zurückgewiesen. Das Geschäftsmodell von Uber ist weiterhin rechtswidrig. Uber darf in Deutschland keine Fahrten vermitteln, da das in Amsterdam ansässige Unternehmen Uber B.V. über keine Verkehrsgenehmigung für den Mietwagenverkehr in Deutschland verfügt.

Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, die Uber verklagt hatte: „Wir freuen uns, wir haben ein weiteres Mal Recht erhalten. Uber hat in Deutschland noch immer keine Genehmigung für die Personenbeförderung. Wir fragen uns allerdings, warum die Behörden seit Jahren das rechtswidrige Verhalten von Uber hinnehmen.“

Auch der Sprecher von Taxi Deutschland, Markus Burgdorf, findet deutliche Worte: „Uber täuscht die Öffentlichkeit und die Behörden frech weiter und behauptet, das Urteil habe keinen Einfluss auf ihre Geschäftstätigkeit, weil man das Geschäftsmodell bereits nach dem Urteil des Landgerichts im Dezember 2019 angepasst habe. Jedes Mal, wenn Uber behauptet, man habe das Geschäftsmodell geändert und beachte nun die Gesetze, stellt sich bei einer gerichtlichen Überprüfung heraus, dass wieder nur getäuscht wurde. Die Hinzuziehung eines Generalunternehmers ändert nichts daran, dass Uber weiterhin ohne Genehmigung illegal agiert. Das Unternehmen, das in Deutschland weder Steuern noch Sozialabgaben für seine Fahrer/innen bezahlt, fährt nicht nur ohne Genehmigung, es verstößt auch jeden Tag gegen geltende Gesetze.“

Bei Rechtsverstößen: Uber ist Täter

Das Gericht befasste sich auch erneut mit den andauernden Verstößen des Unternehmens Uber und seiner Subunternehmer gegen die Rückkehrpflicht. Diese sieht vor, dass ein Mietwagen nach Abschluss eines Beförderungsauftrages wieder zum Betriebssitz zurückkehren muss, wenn er keinen direkten Anschlussauftrag hat. Tatsächlich halten sich viele Mietwagen, die im Auftrag von Uber unterwegs sind, nicht an die Rückkehrpflicht. Taxi Deutschland hatte das mehrfach gerichtsfest beweisen können. Während Uber die Verantwortung für die Rechtsverstöße auf seine Subunternehmer schiebt, sieht das Oberlandesgericht Uber selbst als Täter, weil die Firma mit ihrer App die Verstöße gegen die Rückkehrpflicht erst ermögliche.

Auch die Regel, nach der Fahraufträge erst am Betriebssitz der Mietwagenunternehmer eingehen müssen und erst nach Auftragsannahme durch den Mietwagenunternehmer an die Fahrzeuge übermittelt werden dürfen, wird konsequent ignoriert. Der Fahrer bekommt auch heute noch eine Push-Meldung auf sein Mobiltelefon zeitgleich mit der Zentrale. Uber hatte bereits im Dezember 2019 vor Gericht behauptet, diesen Rechtsverstoß abgestellt zu haben.

Taxi Deutschland wird das Recht durchsetzen

Das Oberlandesgericht hat am Freitag direkt nach der mündlichen Verhandlung das Urteil verkündet. „Mit der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung beginnt für die Subunternehmer, die im Auftrag von Uber fahren, eine schwere Zeit. Wir werden beim Landgericht Ordnungsgelder beantragen, die für jede einzelne Fahrt bis zu 250.000 Euro betragen können. Die Justizkasse wird sich dann sehr dafür einsetzen, diese Ordnungsgelder einzutreiben. Ob Uber einen Weg finden wird, diese Ordnungsgelder auf Ihre Subunternehmer abzuwälzen, so wie sie es mit der Verantwortung für die Rechtsverstöße immer wieder machen, bleibt abzuwarten“, sagt Markus Burgdorf.

Über die Taxi Deutschland eG

Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss. Sie hat bereits 2016 erwirkt, dass die durch Uber vermittelte Personenbeförderung durch Privatleute gerichtlich untersagt wurde. Die Genossenschaft der Taxizentralen betreibt die App „Taxi Deutschland“, an die bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind, sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Geschäftsführende Vorstände sind Dieter Schlenker (Vorsitzender) sowie Fred Buchholz und Hermann Waldner.

Unsere Pressemappe finden Sie wie immer hier:

https://taxi-deutschland.net/presse/TD%20Pressemappe%202019-08-16.pdf

Unser Schwarzbuch "Neue Mobilität" (2. Auflage) finden Sie hier:

https://blog.taxi-deutschland.net/wp-content/uploads/2020/09/Schwarzbuch-Taxi-Deutschland-eG-2.-Auflage-2020.pdf

Taxi Deutschland gegen Uber: Verbot von Uber in Deutschland erneut bestätigt

29. Januar 2021Bundestag debattiert über Novellierung der Personenbeförderung: Taxi Deutschland warnt Politik vor folgenreichen Fehlentscheidungen. Verkehrschaos droht – Sozialstandards in Gefahr.

(Frankfurt, 29. Januar 2021) Der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wird heute im Bundestag in erster Lesung debattiert. Die Genossenschaft Taxi Deutschland ruft die Politiker auf, sich ihrer Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die 250.000 Arbeitsplätze im Taxi Gewerbe bewusst zu werden und warnt vor folgenschweren Fehlentscheidungen.

Die Genossenschaft, in der die größten Taxi-Zentralen des Landes organisiert sind und die bereits seit elf Jahren mit ihrer App Taxi Deutschland die digitale Buchung von Beförderungen anbietet, weist seit Jahren auf die zu erwartenden Folgen einer unausgewogenen Gesetzesnovellierung hin und engagiert sich für eine vernünftige Weiterentwicklung des Gesetzes.

Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland, sieht vor Allem bei drei Punkten der Novelle dringenden Verbesserungsbedarf:

Vorbestellfrist für Mietwagen verhindert Mietwagenflut in den Städten

Die vom Taxigewerbe vorgeschlagene Vorbestellfrist für Mietwagen von 30 Minuten kann wirksam verhindern, dass Mietwagen einen taxiähnlichen Verkehr anbieten. Die Vorbestellfrist kann auf Städte mit über 100 000 Einwohnern beschränkt bleiben. Der Mietwagen als Teil des Mobilitätsangebots im ländlichen Raum bleibt dann auch weiterhin ohne Einschränkungen oder zusätzliche Belastungen bestehen.

Die Fahrgäste haben die Wahl: für Spontan-Fahrten steht ihnen das Taxi sicher und zuverlässig stets zur Verfügung, für vorbestellte Fahrten können sie zwischen den verschiedenen Mobilitätsformen wählen. Die wirksame Abgrenzung von Taxi und Mietwagen ist zwingend erforderlich, damit auch weiterhin ein ausreichendes Taxi-Angebot für den Kunden zu Verfügung steht. Ein solches Angebot wird von den Bürgern zu Recht erwartet.

„In Großbritannien und den USA hat die unregulierte Freigabe der plattformvermittelten Mietwagen dazu geführt, die Städte regelrecht überflutet wurden. Allein in London und New York sind aktuell jeweils rund 100.000 Mietwagen unterwegs und verstopfen die Straßen so sehr, dass die Behörden nun Verbote für einzelne Stadtbezirke und Durchgangsstraßen erlassen mussten“, erklärt Schlenker, „will die Politik auch in deutschen Städten den Verkehrszusammenbruch mit Ansage?“

Die Aufhebung der Taxitarife führt zu Preiskämpfen

Das Rufen eines Taxis über Telefon, Internet oder eine App ist der „Bestellmarkt“. Taxi Deutschland sieht den Bestellmarkt mit 70 Prozent Anteil an den Fahrten als den wichtigsten Markt in der individuellen Personenbeförderung an. Hier soll nach dem Gesetzesentwurf der bisher von den Kommunen festgelegte Taxitarif nicht mehr zwingend vorgegeben werden. Den Kommunen soll die Freiheit gegeben werden, bestimmte Strecken, etwa zum Flughafen, mit Streckentarifen zu versehen oder allgemein einen Preiskorridor festzulegen. Dadurch entsteht die reale Gefahr eines Dumpingpreis-Wettbewerbs, der dazu führen wird, dass die Sicherheit in der Beförderung gefährdet wird, Arbeitsplätze verloren gehen und die meisten Taxi Betriebe aus dem Markt gedrängt werden.

„Wir erleben heute immer öfter, dass die tatsächlichen Kosten der Mobilität von den Unternehmen falsch eingeschätzt werden. Das führt zu einem ruinösen Wettbewerb auf der einen Seite und zu einer falschen Preiserwartung beim Verbraucher. Wer richtig und nachhaltig kalkuliert, wird als zu teuer empfunden“, erklärt Schlenker, „die Freigabe der Taxi Tarife hat zudem in anderen Ländern, wie zum Beispiel Finnland und den Niederlanden, dazu geführt, dass es außerhalb der Großstädte kaum noch Taxiunternehmen gibt. Die Versorgung auf dem Land ist damit akut gefährdet.“

Soziale Mindeststandards: Genehmigungspflicht für Mietwagenvermittlungsplattformen

Taxi Deutschland fordert die Politik auf, eine Genehmigungspflicht für Mietwagen-Vermittlungsplattformen einzuführen. Die Genehmigung kann nur von den Firmen beantragt werden, die über einen Sitz in Deutschland verfügen, den Verbrauchern und ihren Fahrer/innen die gesetzlichen Rechte gewähren und hier Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Nur so lässt sich die Einhaltung sozialer Mindeststandards gewährleisten.

„Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes darf nicht auf Kosten der Fahrerinnen und Fahrer beschlossen werden. Wir sehen schon jetzt, dass einige Mietwagen-Unternehmen als Subunternehmer der Plattformbetreiber prekäre Arbeits- und Entlohnungsbedingungen durchsetzen. Ist es wirklich gewünscht, dass Mietwagenfahrer aufstocken müssen, weil die Fahrpreise falsch kalkuliert und die Provisionen an die Plattformbetreiber mit bis zu 30 Prozent unrealistisch hoch sind?“, fragt Dieter Schlenker.

Taxi Deutschland fordert eine PBefG-Novelle, die fair ist

„Der Anspruch, eine faire PBefG-Novelle vorzunehmen, ist bislang noch nicht erfüllt“, fasst Dieter Schlenker zusammen, „wenn das Taxi als einzige Beförderungsform weiterhin rund um die Uhr zur Verfügung stehen soll, muss hier noch deutlich nachgearbeitet werden. Wir bieten der Politik weiterhin einen Dialog an, der zu innovativen und zugleich fairen Rahmenbedingungen für die Mobilität der Zukunft führen wird.“

Über die Taxi Deutschland eG

Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss. Sie hat bereits 2016 erwirkt, dass die durch Uber vermittelte Personenbeförderung durch Privatleute gerichtlich untersagt wurde. Die Genossenschaft der Taxizentralen betreibt die App „Taxi Deutschland“, an die bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind, sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Geschäftsführende Vorstände sind Dieter Schlenker (Vorsitzender) sowie Fred Buchholz und Hermann Waldner.

Unsere Pressemappe finden Sie wie immer hier:

https://taxi-deutschland.net/presse/TD%20Pressemappe%202019-08-16.pdf

Unser Schwarzbuch "Neue Mobilität" (2. Auflage) finden Sie hier:

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Taxi Deutschland warnt Politik vor folgenreichen Fehlentscheidungen

29. Juni 2020Findungskommission zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erarbeitet verfehlte Vorschläge: Taxi Deutschland nennt Vorschläge zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes eine Mogelpackung. Weitere Taxiproteste erwartet – 250.000 Arbeitsplätze in Gefahr.

(Frankfurt, 29. Juni 2020) Die vom Bundesverkehrsministerium eingesetzte Findungskommission zur Festlegung eines Rahmens für die Novellierung der Personenbeförderung hat am 19. Juni 2020 ein neues Eckpunktepapier veröffentlicht, das einen Kompromiss für die Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes vorschlägt. In den nächsten Wochen sollen nun Mitarbeiter des Bundesverkehrsministeriums daraus einen Gesetzesvorschlag erstellen, der möglichst allen Interessen gerecht wird, keine Gruppe benachteiligt und die aktuellen Herausforderungen in der Personenbeförderung aufnimmt. Ziel der Kommission aus Vertretern von Bund und Ländern war es, digitalbasierte Geschäftsmodelle rechtssicher zu ermöglichen und dabei bewährte Mobilitätsformen nicht zu zerstören.

„Auch dieses veröffentlichte Papier wird dem Auftrag nicht gerecht“, sagt Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, „es enthält Vorschläge, die realitätsfremd sind und benachteiligt das Taxigewerbe auf eine Weise, die wir nicht für möglich gehalten haben.“

Bereits im vergangenen Jahr hatte ein erstes Eckpunktepapier von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zuerst Entsetzen und dann andauernde Proteste des Taxigewerbes in ganz Deutschland ausgelöst.

Zu dem „Kompromiss“, den CDU/CSU, SPD und GRÜNE vorgelegt haben, sagte Alois Rainer, der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag: „Die Taxibranche kann ebenfalls zufrieden sein. Eine befürchtete Verdrängung aus dem Markt wird es nicht geben. Das war uns wichtig.“

Dieter Schlenker von Taxi Deutschland widerspricht: „Wir sind alles andere als zufrieden, denn wenn dieses Papier in ein Gesetz umgesetzt wird, werden wir bald auf dem Land keine Beförderungsmöglichkeit mehr anbieten können. Betriebe werden aufgeben müssen und die Kluft im Bereich individuelle Mobilität zwischen Stadt und Land wird sich weiter verschärfen.“

Wesentliche Taxipflichten bleiben
Dass das Taxi als Teil der Mobilitätsvorsorge auch weiterhin sehr wichtig ist, hat die Findungskommission dadurch bestätigt, dass die Betriebs- und Beförderungspflicht auch weiterhin für Taxibetriebe bestehen bleiben soll. „Dem Taxigewerbe werden also auch weiterhin Pflichten auferlegt, die andere Marktteilnehmer nicht haben“, fasst Dieter Schlenker zusammen.

Taxigewerbe von Pooling-Angeboten ausgeschlossen
Die neue Mobilitätsform „Pooling“ wird in dem Entwurf als besonders förderungswürdig eingestuft. Unverständlich bleibt, warum die größte Flotte für Beförderung von dieser neuen Beförderungsart ausgeschlossen werden soll. Warum soll für das Pooling eine neue, zusätzliche Fahrzeugflotte aufgebaut werden, wenn es bereits 55.000 Fahrzeuge auf deutschen Straßen gibt, die diese Beförderungsleistung erbringen können?

„Die Regelung, das Taxi von der neuen Mobilitätsform Pooling mit Einzelplatzvermietung auszunehmen, ist einfach unsinnig. Das würde dazu führen, dass durch den Aufbau neuer Flotten von Pooling-Fahrzeugen noch mehr Autos die Städte verstopfen“, kritisiert Schlenker, „eine neue Fahrzeugflotte kann nicht im Interesse der Kommunalpolitiker und Stadtbewohner sein.“

Rückkehrpflicht für Mietwagen wird ausgehöhlt
Die Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen soll offiziell beibehalten werden. Gleichzeitig soll den Kommunen jedoch erlaubt werden, bei weiten Entfernungen zum Betriebssitz „geeignete Abstellorte“ zu erlauben. „Da werden dann Hotelparkplätze, Stellflächen in Parkhäusern und ALDI- und LIDL-Parkplätze angemietet – somit ist dann die Rückkehrpflicht faktisch ausgesetzt“, so Dieter Schlenker. „Man kann doch nicht so naiv sein und diese Möglichkeit nicht bedenken. Wissen wir doch, dass viele Mietwagenunternehmer nicht in der Stadt ihren Betriebssitz haben, sondern in den umliegenden Landkreisen. Somit ist die lange Anfahrt meistens gegeben.“

Dazu kommt, dass das Eckpunktepapier der Findungskommission auf ein aktuelles Problem nicht eingeht: Da viele Mietwagenfirmen ihren Betriebssitz außerhalb der Großstädte haben, fühlt sich keiner für die Einhaltung der Rückkehrpflicht zuständig. Weder die Gemeinde des Betriebssitzes, noch die Stadt, in der meist gefahren wird. „Diese Zuständigkeiten führen dazu, dass die Rückkehrpflicht schon heute mehr auf dem Papier als in der Realität besteht“, so Schlenker.

„Der kontinuierliche Verstoß gegen die Rückkehrpflicht bei gleichzeitiger Bevorzugung der Mietwagen bei der Verteilung der Beförderungs- und Betriebspflicht ist eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung auf Kosten der Taxibetriebe“, erklärt Schlenker. „Wenn Mietwagenunternehmer Parkplätze anmieten können, ist noch weniger Kontrolle möglich. Faktisch gibt es dann keine Rückkehrpflicht mehr.“

Taxi Deutschland fordert seit Jahren die kommunalen Verwaltungen und Aufsichtsbehörden auf, die Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen als wesentliches Abgrenzungsmerkmal zwischen Mietwagen und Taxi nicht weiter aufzuweichen. „Es ist ein Skandal, dass zum Beispiel für Uber fahrende Mietwagen-Unternehmer in Deutschland jeden Tag tausende Gesetzesverstöße begehen können, weil sie wissen, dass nicht kontrolliert wird“, erklärt Dieter Schlenker, „falsches Parken wird in Deutschland viel mehr kontrolliert und strenger geahndet.“

Die Genossenschaft appelliert an die Politik, die Chance zu nutzen und Voraussetzungen für eine digitale Kontrolle der Rückkehrpflicht zu schaffen.

Taxitarif soll für 70 Prozent der Fahrten aufgehoben werden
Im Taxigeschäft gibt es nach Ansicht der Kommission drei Märkte: Das Heranwinken eines Taxis ist der „Winkmarkt“, wartende Taxis an Flughäfen, Bahnhöfen und Taxiständen ist der „Wartemarkt“ und das Rufen eines Taxis über Telefon, Internet oder eine App ist der „Bestellmarkt“. Taxi Deutschland sieht den Bestellmarkt mit 70 Prozent Anteil an den Fahrten als den wichtigsten Markt an. Hier soll nach dem Willen der Findungskommission der bisher von den Kommunen festgelegte Taxitarif entfallen. Gleichzeitig wird den Kommunen die Freiheit gegeben, bestimmte Strecken, etwa zum Flughafen, mit Streckentarifen zu versehen oder einen Preiskorridor festzulegen. Eine Verpflichtung zur Festlegung von verbindlichen Beförderungstarifen soll es für die Kommunen nicht mehr geben.

Ähnliche Regelungen in Finnland und den Niederlanden haben dazu geführt, dass es außerhalb der Großstädte kaum noch Taxiunternehmen gibt. Die Versorgung auf dem Land ist damit akut gefährdet.

Vorbestellfrist nochmal überdenken
Die vom Taxigewerbe vorgeschlagene Vorbestellfrist für Mietwagen von 30 Minuten kann wirksam verhindern, dass Mietwagen einen taxiähnlichen Verkehr anbieten. Die Vorbestellfrist kann auf Städte mit über 100 000 Einwohnern beschränkt bleiben. Der Mietwagen als Teil des Mobilitätsangebots im ländlichen Raum bleibt dann auch weiterhin ohne Einschränkungen oder zusätzliche Belastungen bestehen.

Die Fahrgäste haben die Wahl: für Spontan-Fahrten steht ihnen das Taxi stets zur Verfügung, für vorbestellte Fahrten können sie zwischen den verschiedenen Mobilitätsformen wählen. Die wirksame Abgrenzung von Taxi und Mietwagen ist zwingend erforderlich, damit auch weiterhin ein Taxi-Angebot für den Kunden zu Verfügung steht. Ein solches Angebot wird von den Bürgern zu Recht erwartet.

Fachkundenachweis nur für Taxifahrer?
Skurril ist die Forderung, für Taxifahrer den kleinen Fachkundenachweis zu fordern – und für Mietwagenfahrer nicht. „Wir sind mit dem Fachkundenachweis einverstanden, aber nur, wenn er auch für Mietwagenfahrer eingeführt wird“, so Schlenker, „denn sonst wird der Nachwuchs vorrangig Mietwagen fahren – weil es einfacher ist.“

Eichpflicht entfällt?
Bislang nutzen Taxis einen amtlich geeichten Taxameter. Nun sollen auch App-basierte Lösungen erlaubt sein. Was modern klingt, birgt die Gefahr, dass die Wegstrecken nicht mehr so genau erfasst und abgerechnet werden. „Auch hier fragen wir“, so Schlenker, „warum diese Regelung nur für den Taxiverkehr gelten soll und nicht auch für Mietwagen?“

Taxi Deutschland fordert eine PBefG-Novelle, die fair ist
„Der Anspruch, eine faire PBefG-Novelle vorzubereiten, ist bislang nicht erfüllt“, fasst Dieter Schlenker zusammen, „wenn das Taxi als einzige Beförderungsform weiterhin rund um die Uhr zur Verfügung stehen soll, muss hier deutlich nachgearbeitet werden. Mogelpackungen und unausgegorene Vorschläge sind nicht hilfreich. Wir bieten der Politik einen Dialog an, der zu innovativen und zugleich fairen Rahmenbedingungen für die Mobilität der Zukunft führen wird.“

Über die Taxi Deutschland eG Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss. Sie hat bereits 2016 erwirkt, dass die durch Uber vermittelte Personenbeförderung durch Privatleute gerichtlich untersagt wurde. Die Genossenschaft der Taxizentralen betreibt die App „Taxi Deutschland“, an die bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind, sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Geschäftsführende Vorstände sind Dieter Schlenker (Vorsitzender) sowie Fred Buchholz und Hermann Waldner.

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Taxi Deutschland nennt Vorschläge zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes eine Mogelpackung.

15. Januar 2020Taxi Deutschland gegen Uber: Vollstreckbare Ausfertigung des Urteils zugestellt. Bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld pro Uber-Fahrt möglich.

(Frankfurt, 15. Januar 2020) Das Landesgericht Frankfurt hatte am 19. Dezember 2019 in der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage von Taxi Deutschland gegen Uber B.V. geurteilt: Das Geschäftsmodell von Uber ist rechtswidrig. Uber darf in Deutschland keine Fahrten vermitteln, da das in Amsterdam ansässige Unternehmen Uber B.V. über keine Verkehrsgenehmigung für den Mietwagenverkehr in Deutschland verfügt.

Als Reaktion auf das Urteil hatte Uber am 23. Dezember das Geschäftsmodell dahingehend geändert, dass nun ein Generalunternehmer zwischen die App und das die Fahrt ausführende Unternehmen geschaltet wurde. Da die Reservierung eines Mietwagens jedoch weiterhin durch die Uber-App erfolgt, sieht Taxi Deutschland in dieser Änderung nur einen weiteren, erfolglosen Winkelzug des amerikanischen Unternehmens.

Taxi Deutschland ist der festen Auffassung, dass die Änderungen in den technischen Systemen von Uber und das Generalunternehmermodell nicht ausreichen, um die Auflagen des Landgerichts Frankfurt zu umgehen.

Herwig Kollar, Rechtsanwalt von Taxi Deutschland, hat heute die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils und die Hinterlegungsbescheinigung über die hinterlegte Sicherungsleistung in Höhe von 150.000 Euro den in Berlin praktizierenden Anwälten des in Amsterdam sitzenden Unternehmens Uber B.V. rechtswirksam zugestellt.

Damit sind die formalen Voraussetzungen für die Vollstreckung erfüllt. Taxi Deutschland wird nun Ordnungsgeldanträge bei Gericht einreichen. Jede einzelne Fahrt, die durch die Uber-App gebucht wurde, kann jetzt zu einem Ordnungsgeld führen, welches sich mit jedem Verstoß erhöht und in der Spitze bis zu 250.000 Euro pro Fahrt betragen kann.

Über die Taxi Deutschland eG
Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss. Sie hat bereits 2016 erwirkt, dass die durch Uber vermittelte Personenbeförderung durch Privatleute gerichtlich untersagt wurde. Die Genossenschaft der Taxizentralen betreibt die App „Taxi Deutschland“, an die bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind, sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Geschäftsführende Vorstände sind Dieter Schlenker (Vorsitzender) sowie Fred Buchholz, Frank Kuhle und Hermann Waldner.

Unsere Pressemappe finden Sie wie immer hier:

https://taxi-deutschland.net/presse/TD%20Pressemappe%202019-08-16.pdf

Unser Schwarzbuch "Neue Mobilität" finden Sie hier:

https://blog.taxi-deutschland.net/wpcontent/ uploads/2019/10/zeitungsbeilagetaxideutschlandeg.pdf

PM Uber-Urteil rechtswirksam. Vollstreckbare Ausfertigung des Urteils zugestellt.

23. Dezember 2019Taxi Deutschland gegen Uber: Uber versucht erfolglos, sich der Verantwortung zu entziehe.n

(Frankfurt, 23. Dezember 2019) Das Landesgericht Frankfurt hat am 19. Dezember in der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage von Taxi Deutschland gegen Uber B.V. geurteilt: Das Geschäftsmodell von Uber ist rechtswidrig. Uber darf in Deutschland keine Fahrten vermitteln, da das in Amsterdam ansässige Unternehmen Uber B.V. über keine Verkehrsgenehmigung für den Mietwagenverkehr in Deutschland verfügt.

Uber hat bereits auf das Urteil reagiert und den Kunden mitgeteilt, dass sich für sie nichts ändern würde. Das Landgericht habe nur Teile des Vermittlungsprozesses bemängelt. Uber setzt jetzt die Safe Driver Ennoo GmbH und deren Tochtergesellschaften als Generalunternehmer ein.

Markus Burgdorf, Sprecher von Taxi Deutschland, die die gleichnamige App betreibt, gab folgendes Statement zum Generalunternehmermodell von Uber B.V. ab:

„Bereits zwei Tage nach Verkündung des Urteils vom Landgericht in Frankfurt hat Uber den Fahrern mitgeteilt, dass diese ab 23. Dezember 2019 einen Vertrag mit SafeDriver ennoo in ihrer Stadt abschließen sollen. Das ginge ganz einfach per Fingertipp auf dem Smartphone. Die Vermittlung an den Sub-Unternehmer übernehme dann der Generalunternehmer. Der Dienstleistungsvertrag mit der Uber B.V. werde zum 23. Dezember 2019 gekündigt.

Safe Driver enno wurde in Düsseldorf die Lizenz zur Personenbeförderung entzogen, weil ihr fundamentale Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz nachgewiesen werden konnten. Seit April 2019 ist SafeDriver ennoo in Düsseldorf die Personenbeförderung untersagt.

Uber versucht ein weiteres Mal mit leicht durchschaubaren Tricks, sich der Verantwortung in Deutschland zu entziehen. Das beweist, dass Uber die deutschen Gesetze auch weiterhin umgehen will.

Die Bestellung der Mietwagen soll auch weiterhin über die Uber-App laufen. Dadurch benötigt Uber auch weiterhin die vom Gericht geforderte Genehmigung zur Personenbeförderung.

Ein zwischen die Subunternehmer und Uber zwischengeschalteter Generalunternehmer ändert daran nichts. Die Fahrten werden durch die Uber-App erst ermöglicht – und somit steht Uber auch weiterhin in der Verantwortung.

Uber hat mitgeteilt, dass man schon länger an dieser neuen Lösung arbeite. Das wundert uns, denn vor Gericht hatte Uber noch einen Vollstreckungsschutz beantragt, weil man erst das Geschäftsmodell ändern müsse. Das Gericht hatte den Vollstreckungsschutz abgelehnt, weil Uber bereits über Abmahnungen und weitere Gerichtsurteile wissen konnte, worauf der aktuelle Prozess hinauslaufen werde.

Taxi Deutschland hat heute die vom Gericht geforderte Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegt. Sobald das Gericht die Verwahrung bestätigt, kann die Vollstreckung beginnen.

Über die Taxi Deutschland eG
Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss. Sie hat bereits 2016 erwirkt, dass die durch Uber vermittelte Personenbeförderung durch Privatleute gerichtlich untersagt wurde. Die Genossenschaft der Taxizentralen betreibt die App „Taxi Deutschland“, an die bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind, sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Geschäftsführende Vorstände sind Dieter Schlenker (Vorsitzender) sowie Fred Buchholz, Frank Kuhle und Hermann Waldner.

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PM Taxi Deutschland gegen Uber: Uber versucht erfolglos, sich der Verantwortung zu entziehen

19. Dezember 2019Taxi Deutschland gegen Uber: Uber erneut deutschlandweit verboten.

(Frankfurt, 19. Dezember 2019) Das Landgericht Frankfurt hat heute in der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage von Taxi Deutschland gegen Uber B.V. geurteilt: Das Geschäftsmodell von Uber ist rechtswidrig. Uber darf in Deutschland keine Fahrten vermitteln, da das in Amsterdam ansässige Unternehmen Uber B.V. über keine Verkehrsgenehmigung für den Mietwagenverkehr in Deutschland verfügt.

Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, die die gleichnamige App betreibt, gab folgendes Statement ab:

„Wir freuen uns, wir haben heute Recht erhalten. Erneut wurde gerichtlich festgestellt, dass gleiches Recht für Klein- und Großunternehmen gilt. Uber hat in Deutschland keine Genehmigung für die Personenbeförderung. Das Unternehmen legt aber Fahrpreise fest und kassiert den Fahrpreis.

Zudem plakatiert das Unternehmen in den Städten großformatig mit der Marke Uber und vermittelt so Fahrgästen den Eindruck, die Fahrten selbst durchzuführen. Erst im Kleingedruckten, also aus der plakatüblich fernen Betrachtung nicht lesbar, wird darauf hingewiesen, dass die Fahrten nicht selbst durchgeführt werden.

Durch diese Vorgehensweisen kann Uber kein reiner Vermittler sein – und das hat das Gericht heute bestätigt.

Das Urteil kommt all jenen zugute, die sich schlecht allein gegen Großkonzerninteressen wehren können: Dies sind die rund 21.000 Kleinunternehmer, Mitarbeiter in 700 Taxizentralen und rund 255.000 Taxifahrer in Deutschland. Sie arbeiten in guten Jobs, verdienen Mindestlohn und erhalten soziale Sicherheit. Außerdem betrifft das Urteil alle Verbraucher. Denn das von Uber dauerhaft missachtete Personenbeförderungsgesetz dient dem Verbraucherschutz.

Das heutige Urteil ist selbst wichtig für Bürger, die nie Taxi fahren: Denn im Gegensatz zu internationalen Großkapitalunternehmen zahlt der deutsche Taxi- und Mietwagenmarkt jährlich über zwei Milliarden Euro an Steuern, Abgaben und (Sozial-)Versicherungen. Uber nutzt die Infrastruktur, ohne selbst für ihren Erhalt Abgaben zu leisten und drückt sich um Mindestlohn und Sozialabgaben.“

Uber kann nun noch Berufung beim Oberlandesgericht einlegen und ggf. später die Rechtslage durch den Bundesgerichtshof beurteilen lassen. Uber fährt damit vorerst weiter in Deutschland.

Am 17. Dezember 2019 deckte die Stuttgarter Zeitung auf, dass Fahrer, die in Stuttgart für Uber unterwegs sind, zum Teil ihre Bezahlung in bar bekommen, Zwölfstundenschichten fahren müssen. Gesetzesverstöße seien in Stuttgart an der Tagesordnung, so ein Informant der Zeitung.

Auch in Deutschland gibt es zahlreiche Verfahren gegen Uber. Zuletzt hatte die Taxi Zentrale Köln gegen Uber eine einstweilige Verfügung erwirkt, die die sofortige Einstellung der Vermittlungstätigkeit in Deutschland anordnete. Obwohl Uber diese Entscheidung bekannt ist, fährt das Unternehmen weiter.

Ubers rechtliche Probleme sind ein globales Phänomen – überall auf der Welt ist die Personenbeförderung reguliert. In vielen Ländern gehen Behörden und Gerichte gegen Uber vor, da das Unternehmen geltendes Recht ignoriert.

In London wurde Uber am 29. November 2019 wegen erheblicher Sicherheitsrisiken verboten. Die Aufsichtsbehörde konnte 14.000 Fahrten ohne Versicherungsschutz nachweisen und hat bewiesen, dass von Uber gekündigte Fahrer unter anderem Namen und mit gefälschten Profilbildern durch eine Manipulation der App weiterfahren konnten. Das Unternehmen hat Klage gegen das Verbot eingereicht, bis zur Entscheidung kann es in vorerst London weiterfahren.

Weitere Klagen gegen Uber in Großbritannien betreffen die Scheinselbstständigkeit der Fahrer und die Nichtzahlung von etwa 2 Milliarden Pfund Umsatzsteuer (VAT).

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PM Taxi Deutschland gegen Uber: Uber erneut deutschlandweit verboten

12. November 2019Taxi Deutschland gegen Uber: Landgericht vertagt Urteilsverkündung.

(Frankfurt, 12. November 2019) Das Landgericht Frankfurt hat heute im Hauptverfahren nicht geurteilt, sondern die Urteilsverkündung auf den 19.12.2019 vertagt.

Die Klage von Taxi Deutschland gegen die in Amsterdam ansässige Firma Uber B.V. enthält folgende Hauptpunkte:

Uber betreibe Personenbeförderung, ohne die dafür notwendige Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz zu haben. Uber lege den Fahrpreis fest und kassiere diesen auch. Selbst wenn die Fahrten an Subunternehmer weitergeleitet werden, trete Uber als Personenbeförderungsunternehmen auf. Dafür habe das in Amsterdam ansässige Unternehmen Uber B.V. jedoch keine Genehmigung.

Die Vermittlungstechnik von Uber verhindere nicht, dass der Fahrer Aufträge direkt von Uber zugewiesen bekomme, obwohl das Personenbeförderungsgesetz zwingend fordere, dass die Fahraufträge am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingehen müssen. Uber vermittle Aufträge direkt auf das Smartphone der Fahrer, viele Subunternehmer hätten überhaupt keine technischen Möglichkeiten, Aufträge am Betriebssitz anzunehmen und dann weiterzuleiten.

Uber vermittle Fahraufträge an Mietwagenunternehmen, obwohl diese die im Gesetz vorgeschriebene Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach Auftragsbeendigung missachten. Uber könne über die durch die App generierten und gesammelten GPS-Daten ganz genau sehen, ob sich Fahrer an die Rückkehrpflicht hielten. Auch wenn Fahrer konsequent gegen das Gesetz verstießen, erhielten sie weiter Aufträge von Uber. Damit mache sich Uber der Beihilfe zur Verletzung der Rückkehrpflicht schuldig.

Aufgrund dieser Wettbewerbsverstöße fordert Taxi Deutschland ein gerichtliches Verbot der Weitergabe von über die Smartphone-Applikation Uber erteilten Aufträge an Beförderungsunternehmen, so lange Uber nicht im Besitz einer Verkehrsgenehmigung für den Mietwagenverkehr ist.

Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, die die gleichnamige App betreibt, gab folgendes Statement ab: „Wir sind zuversichtlich, dass wir Recht erhalten werden. Wir klagen anstelle jener, die sich schlecht allein gegen Großkonzerninteressen wehren können: Dies sind die rund 21.000 Kleinunternehmer, Mitarbeiter in 700 Taxizentralen und rund 255.000 Taxifahrer in Deutschland. Sie arbeiten in guten Jobs, verdienen Mindestlohn und erhalten soziale Sicherheit. Außerdem sind dies die Verbraucher. Denn das von Uber dauerhaft missachtete Personenbeförderungsgesetz dient dem Verbraucherschutz.

Das Urteil ist selbst für Bürger wichtig, die nie Taxi oder Mietwagen nutzen: Denn im Gegensatz zu internationalen Großkapitalunternehmen zahlt der deutsche Taxi- und Mietwagenmarkt jährlich über 2 Milliarden Euro an Steuern, Abgaben und Sozialversicherungen.“

Ubers rechtliche Probleme sind ein globales Phänomen – überall auf der Welt ist die Personenbeförderung reguliert. In vielen Ländern gehen Behörden und Gerichte gegen Uber vor, da das Unternehmen geltendes Recht ignoriert.

Über die Taxi Deutschland eG
Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss. Sie hat bereits 2016 erwirkt, dass die durch Uber vermittelte Personenbeförderung durch Privatleute gerichtlich untersagt wurde. Die Genossenschaft der Taxizentralen betreibt die App „Taxi Deutschland“, an die bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind, sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Geschäftsführende Vorstände sind Dieter Schlenker (Vorsitzender) sowie Fred Buchholz, Frank Kuhle und Hermann Waldner.

Taxi Deutschland Pressemappe

Schwarzbuch Mobilität

PM Taxi Deutschland gegen Uber: Landgericht vertagt Urteilsverkündung

31. Juli 2019Taxi Deutschland: Uber befördert Fahrgäste ohne Genehmigung. Permanenter Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz führt zu neuer Klage.

(Frankfurt, 31. Juli 2019) Der amerikanische Konzern Uber verstößt weiterhin täglich gegen deutsche Gesetze und baut darauf sein Geschäftsmodell auf.

Entgegen den fortlaufend von Uber-Vertretern vorgebrachten Beteuerungen, sich an die Gesetze halten zu wollen, werden die deutschen Gesetze vorsätzlich ignoriert. Wenn ein Gesetzesverstoß publik wird, lehnt Uber jede Verantwortung ab und verweist auf die Subunternehmer. Mehrere Verfahren sind gerade anhängig, darunter Klagen in Köln und Düsseldorf. Wo auch immer Uber den Markt betritt, scheint es nicht möglich zu sein, dass dieser Markteintritt gesetzeskonform läuft. Fahrer, die als Mitarbeiter von Subunternehmern für Uber Fahrgäste befördern, sind nachweislich bis zu 70 Stunden pro Woche in der App angemeldet. Das ist ein klarer Verstoß gegen Arbeitsgesetze und ein erhebliches Risiko für die Sicherheit der Fahrgäste.

In Österreich wurde Uber gerade gerichtlich gestoppt

In Österreich hat die Taxizentrale 40100 am vergangenen Donnerstag eine einstweilige Verfügung beim Handelsgericht Wien erwirkt, nach der Uber „die Durchführung von Verkehrsdienstleistungen ohne Niederlassung und Gewerbeberechtigung untersagt“ wurde. Betroffen vom Verbot sind alle Dienste in Wien – also UberX, Green, Black und Van – sowie die Pilotphasen in Graz, Linz und Salzburg.

Neue Klage von Taxi Deutschland

Die Taxi Deutschland eG hat jetzt erneut eine Klage vor dem Landgericht Frankfurt eingereicht. Nach der erfolgreichen Klage aus dem Jahr 2015, mit der die Fahrvermittlung durch Uber an nicht ausgebildete Privatfahrer (UberPop) als Geschäftsmodell vom Oberlandesgericht Frankfurt gerichtlich untersagt wurde, erwartet Taxi Deutschland auch durch die erneute Klage eine gerichtliche Klärung im Sinne der Verbraucher. Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland, sagt: „Uber bricht jeden Tag deutsche Gesetze, um sich einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen. Tatsächlich hat Uber in Deutschland nicht einmal eine Genehmigung zur Personenbeförderung.“

Die Vorwürfe im Einzelnen:

-Uber hat keine Genehmigung zur Personenbeförderung:
Das über ihre App in einigen Städten Fahrten anbietende Unternehmen Uber B.V. (Sitz in Amsterdam) behauptet, nur als Vermittler und technischer Dienstleister tätig zu sein. Tatsächlich legt Uber aber den Fahrpreis fest und kassiert ihn auch. Dass Uber die Fahrten durch selbst nicht namentlich auftretende Subunternehmer ausführen lässt, ändert nichts daran, dass Uber selbst das Beförderungsunternehmen ist. Da Uber überhaupt keine Genehmigung zur Beförderung von Fahrgästen hat, verstößt Uber permanent gegen das Personenbeförderungsgesetz.

-Vermittlungstechnik fördert Verstöße durch die Subunternehmer und Fahrer:
Das Vermittlungssystem von Uber verhindert nicht, dass der Fahrer direkt von Uber Fahraufträge übermittelt bekommt. Zum Teil haben die Subunternehmer am Betriebssitz gar keine technischen Möglichkeiten zur Auftragsannahme und Weiterleitung an das Fahrzeug. Das Personenbeförderungsgesetz fordert allerdings, dass Fahraufträge am Firmensitz oder in der Privatwohnung des Mietwagenunternehmers eingehen müssen. Damit soll verhindert werden, dass private Mietwagen die Innenstädte verstopfen, während sie umherfahrend auf neue Aufträge warten.

-Uber vermittelt Aufträge an Unternehmer, die die Rückkehrpflicht missachten:
Aus allen Städten, in denen Uber Fahrten vermittelt, gibt es hinreichend Beweise dafür, dass die Subunternehmer von Uber sich nicht an die gesetzliche Rückkehrpflicht halten. Uber vermittelt dennoch weiter Aufträge an diese Unternehmer. Das Vermittlungssystem von Uber kennt den aktuellen Standort jedes Fahrzeuges durch die GPS-Funktion der App sehr genau und kann so auch erkennen und prüfen, ob das Fahrzeug nach Auftragsbeendigung zur Firmenzentrale zurückkehrt. Auch wenn die Fahrer sich nicht an die Rückkehrpflicht halten, vermittelt Uber weiter Fahraufträge an diese Fahrer. Uber macht sich damit der Beihilfe zur Verletzung der Rückkehrpflicht seiner Subunternehmer schuldig.

Die Taxi Deutschland eG will - im Interesse der ihr angeschlossenen Taxibetriebe - diese permanenten und systematischen Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz durch die Uber B.V. nicht hinnehmen. Die Uber B.V. soll gerichtlich gezwungen werden, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Taxi Deutschland erwartet ein Urteil noch in diesem Jahr.

Über die Taxi Deutschland eG
Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss. Die Genossenschaft der Taxizentralen betreibt die App „Taxi Deutschland“, an die bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind, den „Taxi Messenger“ auf Facebook sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Vorstände sind Dieter Schlenker (Vorsitzender), Frank Kuhle, Hermann Waldner und Fred Buchholz.

Taxi Deutschland: Uber befördert Fahrgäste ohne Genehmigung

20. Februar 2019Taxi Deutschland warnt vor Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen

(Frankfurt, 20. Februar 2019) Die Bundesregierung möchte die Personenbeförderung in Deutschland neu regeln. Unter anderem ist vorgesehen, die Rückkehrpflicht für Mietwagen aufzuheben.

Die Rückkehrpflicht für Mietwagen wurde 1982 eingeführt, um die Abgrenzung zwischen dem im öffentlichen Verkehrsinteresse liegenden Taxiverkehr und dem privaten Mietwagenverkehr zu verbessern. Zudem wollte man die vollen Innenstädte entlasten und ein Umherfahren der Mietwagen in der Wartezeit auf neue Beförderungsgäste vermeiden. Mit der Rückkehr zum Firmensitz nach Beendigung des Auftrages werden diese Fahrzeuge aus dem laufenden Verkehr genommen. Das ist sinnvoll, denn dadurch werden die Straßen entlastet. Nun soll die Rückkehrpflicht für Mietwagen aufgehoben werden und das Personenbeförderungsgesetz überarbeitet werden.

Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland, gibt dazu folgendes Statement ab:

"Wir warnen vor einer Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen. Die Rückkehrpflicht von Mietwagen führt nicht zu mehr Verkehr - auf Fahrgäste wartende und deshalb herumfahrende Mietwagen verstopfen die Innenstädte deutlich mehr", sagt Schlenker.

Auch die vorgesehene Reservierung bestimmter Bereiche, wie Flughäfen oder Bahnhöfe für Taxis, sieht Taxi Deutschland kritisch. "Das klappt schon heute nicht", so Schlenker, "in allen Städten, wo Uber mit Mietwagenunternehmen operiert, gibt es Beschwerden über auf Fahrgäste wartende Mietwagen, die gegen die Rückkehrpflicht verstoßen."

Taxis müssen heute an ausgewiesenen Haltplätzen stehen, wenn sie nicht gerade einen Beförderungsauftrag wahrnehmen oder von einem zurückkehren. "Eine Aufhebung der Rückkehrpflicht von Mietwagen benachteiligt die Taxis erheblich, denn die Mietwagen müssen dann keine Halteplätze anfahren", so Schlenker, "von einer Gleichbehandlung kann daher keine Rede sein."

Schlenker warnt auch vor dem dann nötig werdenden "Schutzmechanismus für den öffentlichen Personennahverkehr". Hier soll eine Genehmigung des Verkehrs mit Mietwagen verboten werden können, wenn die zuständige Verkehrsbehörde feststelle, dass durch den Mietwagenverkehr "einzelne ertragreiche Linien" von Bus und Bahn gefährdet würden. "Das schafft ein weiteres Bürokratiemonster, das im Alltag dann nicht funktionieren und durch Widerspruchsverfahren zum zahnlosen Tiger werden wird", sagt Schlenker voraus.

"Wer heute schon sehen möchte, wozu diese beabsichtigten Änderungen führen werden, kann sich gerne über die Zustände in amerikanischen Großstädten, wie New York oder Seattle, informieren", so Schlenker, "dort versucht man nun händeringend der Flut an Mietwagen Herr zu werden, die die Straßen verstopfen. Allein in New York sind heute schon 80.000 Uber-Fahrzeuge unterwegs, dazu kommen noch 23.000 Lyft-Fahrzeuge, die viele Meilen während der Suche nach Fahrgästen fahren und damit die Verkehrsbelastung in der Stadt massiv erhöht haben. Wir haben heute die Chance, die Verkehrsprobleme von morgen zu vermeiden. Mit der Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen schaffen wir heute den Kollaps der Innenstädte von morgen."

Taxi Deutschland weist darauf hin, dass die Fahrdienste sich dort tummeln, wo der meiste Umsatz zu erwarten ist. "Das ist definitiv nicht die Kleinstadt oder das Dorf, den Umsatz macht man da, wo die meisten Menschen wohnen und arbeiten", erklärt Dieter Schlenker, "wer glaubt, dass die Mobilitätsanbieter aufs Land gehen und dort Krankentransporte und Seniorenmobilität anbieten wollen, der irrt".

"Die Digitalisierung wird als trojanisches Pferd genutzt", glaubt Schlenker, "man suggeriert der Politik, dass neue, innovative Lösungen und Bestellmöglichkeiten Verkehrsprobleme lösen können und stellt das Taxi-Gewerbe als die Droschkenkutscher von vorgestern dar. Tatsächlich haben wir bei Taxi Deutschland seit 2010 unsere eigene App, mit der die Beförderungsgäste ihr Taxi in ganz Deutschland bequem bestellen und bezahlen können. Damit sind wir Uber & Co. weit voraus. Mit dem Verweis auf die Digitalisierung lenken die Konzerne nur von den Auswirkungen der von ihnen gewünschten Änderungen ab."

Über die Taxi Deutschland eG
Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss. Die Genossenschaft der Taxizentralen betreibt die App "Taxi Deutschland", an die bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind, den "Taxi Messenger" auf Facebook sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Vorstände sind Dieter Schlenker (Vorsitzender), Frank Kuhle, Hermann Waldner und Fred Buchholz.

Taxi Deutschland warnt vor Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen

23. November 2018Taxi Deutschland Statement zum Interview des FOCUS mit BM Andreas Scheuer

(Frankfurt, 23. November 2018) Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer beantwortete im Interview mit dem FOCUS (Ausgabe 47/18) zu den angeordneten Fahrverboten für Diesel-Pkw auch Fragen zur „neuen Mobilität“.

Minister Scheuer möchte mit Fahrdiensten und Pooling-Systemen auf dem Land ganz neue Möglichkeiten, gerade für ältere Bewohner, schaffen. Das sei eine Riesenchance, die man angehen wolle.

Dieter Schlenker, ehrenamtlicher Vorsitzender des Vorstands der Taxi Deutschland eG, erklärt dazu:

Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht, die Mobilitätsangebote in Deutschland weiter zu entwickeln. Mobilität ist ein Grundrecht für alle. Wir haben aber starke Zweifel daran, dass die sogenannten neuen Mobilitätsdienstleister (wie z.B. Uber) den Mangel an Beförderungsmöglichkeiten in den ländlichen Regionen beheben können und wollen. Carsharing-Dienste und Vermittler von Mobilitätsdiensten meiden die einwohnerschwachen ländlichen Regionen und drängen sich in den ohnehin vom Verkehr belasteten Großstädten, weil dort einfach ein höherer Umsatz erwartet wird.

Wir haben heute die Situation, dass sich die Versorgung des öffentlichen Personennahverkehrs in ländlichen Regionen aufgrund zu geringer Nachfrage deutlich verschlechtert hat.

Allein die Taxibetriebe in ländlichen Regionen bieten mit ihrer 24stündigen Fahrbereitschaft und den Einsatz von Sammeltaxis, die oft als Kleinbusse mehrere Fahrgäste gemeinsam befördern, eine Möglichkeit, ohne eigenes Auto mobil zu sein. Hier fährt man sicher, komfortabel und ohne Umwege zum festen Preis.

Uber betont immer wieder kein Verkehrsunternehmen zu sein. Uber will nur die Leistungen von kleinen und mittelständischen Verkehrsunternehmen vermitteln und dabei bis zu 30% Provision abkassieren. Mit diesem Geschäftsmodell wird kein einziger Bürger befördert. Für die Beförderung braucht es Verkehrsunternehmen, die mit Personal und Fahrzeugen die Mobilität für den einzelnen Bürger sicherstellen.

Scheuer erklärte weiter, dass das Thema in dieser Legislaturperiode angegangen werde. Er sei gegen Verbote und Einschränkungen, er sei für Anreize. Man könne beim Thema Mobilität nicht einen Anbieter (gemeint ist Uber) ausschließen.

Dieter Schlenker erklärt dazu: Wir haben in Deutschland einen freien Markt, von dem niemand ausgeschlossen ist. Uber ist heute bereits als Fahrtenvermittler für Mietwagen in Düsseldorf, München und Berlin tätig. Ein Teil des Uber Angebotes wurde gerichtlich verboten, nachdem das bisherige Geschäftsmodell konsequent gegen deutsche Gesetze verstieß. Das hat nichts damit zu tun, einzelne Anbieter auszuschließen. Es war die folgerichtige Sanktion für ein unlauteres und nicht gesetzeskonformes Geschäftsmodell.

Das Personenbeförderungsgesetz dient den Fahrgästen und soll sie vor unfairen Geschäftspraktiken, unausgebildeten Fahrern und schlecht gewarteten Fahrzeugen schützen. Feste Tarife schützen vor überhöhten Preisen in Zeiten starker Nachfrage.

Wir sind für einen fairen Wettbewerb, der eine sichere und erschwingliche Beförderung für alle gewährleistet. Allerdings dürfen Gesetzesänderungen im Rahmen der Digitalisierung nicht zu Verschlechterungen des Verbraucherschutzes führen.

Taxi Deutschland Statement zum Interview des FOCUS mit BM Andreas Scheuer

25. September 2018RMV kooperiert mit Taxi Deutschland

Taxi ab sofort per RMV-App oder über die mobile Website bestellen / Fahrpreisberechnung inklusive / Kooperationsprojekt zwischen RMV und Taxi Deutschland

Der RMV geht mit seiner App einen weiteren Schritt in Richtung Mobilitätsplattform: Ab sofort können Fahrgäste im Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main über die RMV-App und die mobile RMV-Website auch Taxis bestellen. Dafür kooperiert der Verkehrsverbund mit der Genossenschaft Taxi Deutschland, die Taxiunternehmer in der ganzen Bundesrepublik vertritt.

"Mobilität ist mehr als Bus und Bahn", sagt RMV-Geschäftsführer Prof. Knut Ringat. "Wir wollen unseren Fahrgäste nahtlos von Tür zu Tür bringen und die ganze Reisekette aus einer Hand anbieten. Taxis sind gerade für die letzte Meile und in Randzeiten eine wichtige Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr. Die Zusammenarbeit mit Taxi Deutschland ist deshalb ein wichtiger Schritt für uns zu einer umfassenden Mobilitätsplattform."

"Taxi und ÖPNV ergänzen sich schon heute sinnvoll – insbesondere abseits der Hauptverkehrszeiten", sagt Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland. "Gemeinsam möchten wir dabei den Kunden befördern und intelligente Mobilitätslösungen anbieten."

Mit dem neuen Service "Taxi Deutschland" können Kundinnen und Kunden auf das Angebot von Taxiunternehmen aus Frankfurt, Offenbach, Hanau, Wiesbaden, Mainz, Rüsselsheim, Darmstadt und Kronberg am Taunus zugreifen. Das passende Taxi lässt sich in der RMV-App im Seitenmenü unter ‚Parken, Verkehr & Freizeit > Taxi Deutschland' und über die mobile RMV-Website unter "Home" gleich auf mehreren Wegen bestellen: per Online-Eingabe, mit einem klassischen Anruf, bei dem nach Zustimmung die Standortdaten automatisch mit übermittelt werden oder ganz einfach, indem man ein Taxi aus der Karte auswählt. Zudem bietet der Dienst auch eine transparente und übersichtliche Fahrpreisberechnung.

Alle Informationen von Taxi Deutschland sowie die Standorte von Taxis und Taxiständen hat der RMV zudem in seinen multimodalen Kartendienst mit aufgenommen.

Hintergrund: Die RMV-App ist der Schlüssel zur umfassenden Mobilität im RMV-Gebiet. Sie kennt die schnellsten Verbindungen im RMV und darüber hinaus, informiert über etwaige Verspätungen und bietet einen schnellen und bargeldlosen Ticketverkauf sowohl für RMV-Fahrkarten als auch Fernverkehrstickets der Deutschen Bahn. Neben der Integration von Taxi Deutschland sind außerdem Informationen zu Carsharing und Leihfahrrädern enthalten.

Presse-Information: RMV kooperiert mit Taxi Deutschland

09. Juni 2016Taxi Deutschland gegen Uber: Uberpop erneut deutschlandweit verboten

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat heute im Berufungsverfahren geurteilt: Das Geschäftsmodell von Uberpop ist rechtswidrig.

Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, die die gleichnamige App betreibt, gab folgendes Statement ab:

„Wir freuen uns, wir haben heute Recht erhalten. Erneut wurde gerichtlich festgestellt, dass gleiches Recht für Klein- und Großunternehmen gilt.

Das Urteil kommt all jenen zugute, die sich schlecht allein gegen Großkonzerninteressen wehren können: Dies sind die rund 21.000 Kleinunternehmer, Mitarbeiter in 700 Taxizentralen und rund 255.000 Taxifahrer in Deutschland. Sie arbeiten in guten Jobs, verdienen Mindestlohn und erhalten soziale Sicherheit. Außerdem sind dies die Verbraucher. Denn das von Uber aus Gier missachtete Personenbeförderungsgesetz dient dem Verbraucherschutz.

Das heutige Urteil ist selbst wichtig für Bürger, die niemals Taxi fahren: Denn im Gegensatz zu internationalen Großkapitalunternehmen zahlt der deutsche Taxi- und Mietwagenmarkt jährlich fast 2 Milliarden Euro an Steuern, Abgaben und (Sozial-)Versicherungen.“

Uber kann nun noch Revision beantragen und die Rechtslage durch den Bundesgerichtshof beurteilen lassen.

Ubers rechtliche Probleme sind ein globales Phänomen – überall auf der Welt ist die Personenbeförderung reguliert. In vielen Ländern gehen Behörden und Gerichte gegen Uber vor, da das Unternehmen geltendes Recht ignoriert.

08. Juni 2016Facebook „Taxi Messenger“ von Taxi Deutschland

Aus Facebook per Messenger-Nachricht den Standort senden und damit ein Taxi bestellen? „Taxi Messenger“ (www.taxi-messenger.com) macht das ab sofort möglich. Dieser innovative Service ist in Deutschland einmalig und stammt wieder von den Taxizentralen. Sie hieven als Branchenvorreiter das bundesweite Dienstleistungsspektrum der Zentralen in Facebook.

Taxi Deutschland eG, die Genossenschaft der Taxizentralen, und taxi.eu, ein europaweiter Taxi-App-Service, stellen in einer Gemeinschaftsaktion den innovativen Bestellservice zur Verfügung. Die Kooperation ermöglicht eine kostenlose (ggf. fallen Verbindungskosten an) Taxibestellung über den Facebook-Account in ganz Deutschland.

Facebook bietet jetzt die Erreichbarkeit der deutschen Taxizentralen, ohne dass Nutzer überhaupt noch Rufnummern benötigen. Der „Taxi Messenger“ funktioniert vollautomatisch in fast 100 Städten im gesamten Bundesgebiet. Bei diesen landet die Bestellung vollautomatisch im Buchungssystem. Hinterlegt sind weitere rund 2.500 Städte und Gemeinden: Alle Orte mit über 5.000 Einwohnern in Deutschland sind enthalten. Ist eine Taxizentrale nicht an die Software angeschlossen, liefert der „Taxi Messenger“ die Telefonnummer der lokalen Taxizentrale.